Nach langem Ringen haben sich die Ampelparteien auf das „Solarpaket 1“ geeinigt, bereits am Freitag könnte der Bundestag darüber abstimmen. Das Gesetz soll unter anderem den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland beschleunigen sowie den Bau und Betrieb von Solaranlagen erleichtern. „Das Paket enthält lange überfällige und sinnvolle Regelungen. Um die Energiewende erfolgreich umzusetzen, sind jedoch weitere Maßnahmen nötig“, so Volker Klös, Mitbegründer des Münchener Solar-Carport-Anbieters Sopago.
Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 13 Gigawatt (GW) sollen laut Solarpaket 1 in diesem Jahr hierzulande entstehen, 2025 weitere 18 GW hinzukommen. Dabei soll die Hälfte der zu errichtenden PV-Anlagen auf Freiflächen gebaut werden, die übrigen 50 Prozent auf Dachflächen – wozu auch Solar-Carports zählen.
Zusätzliche Anreize für den Bau großer Photovoltaikanlagen
Was viele Privatpersonen sowie Unternehmen von Investitionen in erneuerbare Energien abhält, sind oft bürokratische Hürden und langwierige Genehmigungsverfahren. Mit dem Solarpaket 1 setzt die Ampelregierung auf Anreize anstatt auf verpflichtende Vorgaben: „Maßnahmen wie eine Photovoltaikpflicht für Gebäude führen in der Regel zu zusätzlichen Aufwänden bei der Beantragung und Genehmigung von PV-Projekten. Auch für den Bau solcher Anlagen sind mehr Vorgaben eine weitere Belastung. Die Regierung geht den richtigen Weg, indem sie stattdessen positive Anreize schafft, in Photovoltaik zu investieren“, so Volker Klös vom Solar-Carport-Anbieter Sopago.
Das Solarpaket 1 beinhaltet unter anderem Maßnahmen, die Unternehmen motivieren sollen, große Solaranlagen zu installieren und zu betreiben. Ein häufiger Hinderungsgrund ist die aktuell noch bestehende Verpflichtung zur Direktvermarktung selbst erzeugter Energie ab 100 Kilowatt (kW) Einspeiseleistung, die teils hohe Kosten verursacht und den Betrieb einer solchen Anlage wenig rentabel macht. In Zukunft soll diese Pflicht wegfallen, stattdessen können Betreiber überschüssige Energie direkt an den Netzbetreiber weitergeben. Sie erhalten dafür zwar keine Vergütung, sparen sich aber die Kosten für die Direktvermarktung – und jede Menge Bürokratie. Davon sollen vor allem Unternehmen profitieren, die ihren selbst produzierten Strom größtenteils auch selbst verbrauchen. Außerdem soll die Einspeisevergütung für gewerbliche PV-Dachanlagen um 1,5 Cent pro kWh angehoben werden.
Zudem soll in Zukunft ein Anlagenzertifikat erst ab 270 kW Einspeiseleistung (aktuell noch 135 kW) bzw. 500 kW installierter Leistung notwendig sein. Unter dieser Grenze ist dann eine Anlagenzertifizierung ausreichend, die wesentlich unbürokratischer vonstattengeht. Außerdem soll es einfacher werden, Solaranlagen zusammenzufassen, die an separaten Anschlusspunkten liegen. Zubauten führen dann nicht länger dazu, dass diese Schwellenwerte überschritten werden.
Separate Ausschreibungen für PV-Carports
Nicht zuletzt beinhaltet das Solarpaket 1 spezifische Ausschreibungsverfahren für die neue Kategorie „besondere Solaranlagen“, zu denen auch Parkplatz-Photovoltaikanlagen gehören. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass solche PV-Anlagen mit großen Freiflächenanlagen konkurrieren, die naturgemäß wegen der geringeren Errichtungskosten eine deutlich höhere Effizienz aufweisen. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass etwa Solarparks stärker gefördert wurden als kleinere Anlagen wie PV-Carports. Das neue Segment wird nun besonders gefördert und ein Ausschreibevolumen von bis zu 2075 Megawatt jährlich erreichen.
Mehr Förderung, weniger Bürokratie
Für Volker Klös sind die im Solarpaket 1 enthaltenen Maßnahmen ein guter Anfang. Allerdings fordert der Photovoltaik-Experte noch mehr Entbürokratisierung: „Zuerst einmal wären einheitliche Bauvorschriften für Carports, die den Baugesetzen der Bundesländer unterliegen, wünschenswert. Wenn es in diesem Rahmen auch noch beschleunigte Genehmigungsverfahren geben würde, könnten solche PV-Projekte auch deutlich schneller umgesetzt werden“, so seine Einschätzung. „Die aktuellen Vorschriften kennen Baukörper wie moderne Carports mit Solarmodulen nicht, sie werden als Garagensonderbauten mit Eigenstromproduktion behandelt. Um Antrags- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, müssen PV-Carports ein eigenständiger Baukörper werden.“
Eine weitere Möglichkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, sieht Klös in gezielten Fördermaßnahmen: „Notwendig wäre eine bessere Förderung über die Einspeisevergütung. Es wäre auch denkbar, die Kombination aus Solar-Carports und Ladestationen in besonderer Weise zu fördern und solche Anlagen schneller zu genehmigen. In diesem Zusammenhang müssen auch die Netzbetreiber unterstützt werden: Denn solange diesen nur Kosten und Aufwände entstehen, etwa durch den Netzausbau und Netzzusagen für Photovoltaikanlagen, werden sie keine neuen Verfahren aufsetzen.“
Wann kommt das Solarpaket 2?
Noch im Laufe des Jahres soll auch das Solarpaket 2 kommen, das weitere Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden sowie zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren enthält. Auch neue Förderprogramme sind in dem Gesetzentwurf angedacht.
Quelle: www.sopago.org