„Viele Unternehmen stehen mit der CSRD und der damit einhergehenden Berichtspflicht vor immensen Herausforderungen“, so Sebastian Löbbering, Nachhaltigkeitsmanager bei der energielenker Gruppe aus Münster. „Erstmals müssen Betroffene in einem Nachhaltigkeitsbericht ausführlich Auskunft zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung geben“. Die drei Bereiche, im Englischen Environmental, Social und Governance, werden im Zusammenhang mit der CSRD oftmals auch mit ESG abgekürzt. Dabei kann es neben Fragen zu Energieverbrauch oder Umweltverschmutzung auch um das Thema Beschaffung oder um Fragen zur eigenen Belegschaft gehen. Für die CSRD müssen unterschiedliche Bereiche von Klimawandel bis Unternehmenspolitik dahingehend geprüft werden, ob es berichtspflichtige Punkte gibt. „Hier entsteht ein großer Aufwand, da potenziell mehr als 1.000 Datenpunkte infrage kommen können.“ Die wesentlichen Punkte müssen im Lagebericht dargelegt werden, der extern zu prüfen ist und mit dem Jahresabschluss veröffentlicht wird.
Die Umsetzung des Reportings ist komplex, denn neben der eigentlichen CSRD-Berichterstattung
sind die Unternehmen ebenso aufgefordert, sich mit der EU-Taxonomie-Verordnung auseinander zu
setzen. „Das wird spätestens dann relevant, wenn das betroffene Unternehmen das nächste Mal mit
der Hausbank in den Austausch zu Finanzierungsvorhaben geht. Wer dort mit einer guten Nachhaltigkeitsperformance aufwarten kann, bekommt die besseren Kreditkonditionen“, so Sebastian Löbbering. Aufgrund des geltenden Bilanzrechts drohen bei unvollständigen oder fehlerhaften Reports dagegen Strafen und Bußgelder, die denen der Finanzberichterstattung entsprechen. Während Konzerne, die schon in der Vergangenheit von der Berichtspflicht betroffen waren, gut auf die neue Richtlinie vorbereitet sind, herrscht speziell im Mittelstand noch Unsicherheit. Energielenker unterstützt die Unternehmen dabei herauszufinden, welche Themen für sie wesentlich sind, und steht ihnen in ihrer jeweiligen Situation mit passgenauen Lösungsbausteinen zur Seite. Dafür ist das Beratungsangebot modular aufgebaut.
Frühzeitig handeln, Chancen nutzen
„Manche Unternehmen benötigen vielleicht nur eine Erstberatung und können dann den CSRD-Bericht allein stemmen. Andere wiederum wollen bis zum fertigen Bericht durch uns begleitet werden“, beschreibt Sebastian Löbbering den flexiblen Rahmen, in dem das Beratungsunternehmen die Firmen unterstützt. Mit dem neuen Angebot erhalten die Betroffenen sowohl die Beratung als auch die praktische Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen aus einer Hand. So hält energielenker die nötige Softund Hardware, etwa zur Emissionsmessung, bereit. „Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade der Mittelstand Nachholbedarf hat, was moderne Lösungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit angeht.“ Die Empfehlung von energielenker lautet, die neuen Pflichten als Chance zu begreifen, die ein Antrieb
für Innovationen sein können, von denen die Betroffenen profitieren. So werden Kapitalgeber bei Investitionen sowie Partner künftig verstärkt darauf achten, wie ein Unternehmen in den ESG-Bereichen
performt.
Kostenlose Aufklärung: energielenker-Webinar zum CSRD-Reporting
Um Unternehmen eine Orientierung zu bieten, ob sie von der CSRD-Berichterstattungspflicht betroffen sind und welche ersten Schritte angestoßen werden müssen, bietet energielenker am 05. November 2024 um 13:00 Uhr ein kostenfreies einstündiges Webinar zum Thema. „Wir wollen den Unternehmen die große Unsicherheit, die da draußen herrscht, ein Stück weit nehmen“, so Sebastian Löbbering. Teilnehmende erhalten einen Einblick in die erforderlichen Inhalte des Berichts und bekommen Gelegenheit, Fragen stellen.
Interessierte können sich über diesen Link zur Teilnahme anmelden.
Quelle: www.energielenker.de